AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPC GmbH, vertr. d. Jens Brockerhof, Kleinreuther Weg 87, 90408 Nürnberg in der aktuellen Fassung vom 01.08.2023.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der EPC GmbH über die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr, Mobiliar etc. (=Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Location Ofenwerk, Veranstaltungsräume des Kunden oder von Dritten), sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten.

1.2 Maßgeblich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EPC GmbH in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann ganz oder teilweise Vertragsbestandteil, wenn die EPC GmbH dem ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.4 Vorrangige Individualabreden i.S.v. § 305b BGB bedürfen der Bestätigung durch die EPC GmbH in Textform.

2. Vertragsabschluss /-änderungen

2.1 Alle Angebote der EPC GmbH sind freibleibend. Preisangaben verstehen sich in EURO und als Abholpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gelten die Preise der Liste des aktuellsten Datums.

2.2 Verträge kommen durch den Antrag des Kunden und dessen Annahme durch die EPC GmbH zustande. Die Annahme durch die EPC GmbH bedarf der Textform.

2.3 Nachträgliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

3.1 Die EPC GmbH verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarte Leistung am vereinbarten Ort nach Maßgabe der Ziffern 5 und 6 zu erbringen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung für Leistungen der EPC GmbH sowie ggf. vereinbarte Sicherheitsleistungen nach Maßgabe der Ziffer 4 zu zahlen.

3.3 Der Kunde weißt die EPC GmbH unverzüglich nach Vertragsschluss auf zeitlich einzuplanende besondere Umstände bei der Leistungserbringung hin (Anlieferung über mehrere Stockwerke ohne Aufzug, Anfahrt nicht bis unmittelbar an das Objekt möglich etc.). Die Berechnung einer Mehraufwandspauschale bleibt der EPC GmbH vorbehalten.

3.4 Der Kunde teilt der EPC GmbH spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn die voraussichtlich endgültige Teilnehmerzahl in Textform mit, die damit Grundlage der Rechnungslegung wird. Danach kann die Teilnehmerzahl nach Rücksprache erhöht, aber nicht mehr vermindert werden. Die EPC GmbH ist bei einer Abweichung ab 10 % von der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl berechtigt, die vereinbarte Vergütung sowie ggf. vereinbarte Anzahlungen einseitig neu festzusetzen.

3.5 Liegen zwischen Vertragsschluss und Datum der geplanten Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist die EPC GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung einseitig zu erhöhen, falls sich die der ursprünglichen Kalkulation zugrunde liegenden Personal- oder Warenkosten in der Zwischenzeit erhöht haben. Macht die EPC GmbH von diesem Recht Gebrauch, kann der Kunde binnen drei Werktagen ab Zugang der Vergütungserhöhung schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vergütung einseitig um mehr als 15 % erhöht wurde.

3.6 Die Einholung von öffentlich-rechtlichen oder sonstigen Genehmigungen ist nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Das gleiche gilt für die Zollkonformität bei Lieferungen ins Ausland.

4. An-/Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind vorbehaltlich eines anderen angegebenen Zahlungsziels binnen 10 Tagen ab deren Zugang ohne Abzug zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der EPC GmbH.

4.2 Der Rechnungsversand kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Änderungen der Rechnungsadresse sind der EPC GmbH unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Bei Auftragssummen ab 10.000,00 EUR netto stellt die EPC GmbH 50% der Auftragssumme als Anzahlung in Rechnung, diese wird nach Auftragsbestätigung gestellt und ist sofort fällig. Auf die Verpflichtung zum Schadensersatz im Falle der Nichtleistung trotz angemessener Nachfristsetzung in Ziffer 9.1 wird hingewiesen.

4.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegen die EPC GmbH stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der EPC GmbH anerkannt sind.

5. Leistungs- und Transportbedingungen

5.1 Es gelten die vertraglich festgelegten Liefer- und Leistungstermine. Der Kunde räumt der EPC GmbH eine Toleranz von 60 Minuten ein. Darüber hinaus gehende Verspätungen gehen nicht zu Lasten der EPC GmbH, falls die Verspätung auf höherer Gewalt oder einem Verschulden des Kunden, insbesondere einem Verstoß gegen seine Hinweispflicht aus Ziffer 3.3 beruht.

5.2 Der Kunde benennt der EPC GmbH eine Person, die am Veranstaltungstag zur Abgabe und Entgegennahme auch von rechtserheblichen Erklärungen befugt und jederzeit mit zumutbarem Aufwand erreichbar ist.

5.3 Die EPC GmbH ist berechtigt, aus saisonalen Gründen nicht mehr verfügbare Waren durch gleichwertige Produkte auszutauschen.

5.4. Ist der Kunde Unternehmer geht beim Versendungskauf die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit deren Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die EPC GmbH den Transport mit eigenem Personal durchführt.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der EPC GmbH.

7. Miet-/Leihbedingungen

7.1 Im Rahmen der Cateringleistung mietweise zur Verfügung gestellte Transportmittel und sonstige Gegenstände (Geschirr, Mobiliar etc.) verbleiben im Eigentum der EPC GmbH.

7.2 Alle aufgeführten Mietpreise für Geschirr, Mobiliar etc. beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Der Tag der Lieferung und der Tag der Rückgabe gelten jeweils als ganzer Tag.

7.3 Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, ist die EPC GmbH berechtigt, eine weitere volle Mieteinheit zu berechnen. Der Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

7.4 Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Er hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und auf Verlangen zu versichern. Er informiert die EPC GmbH unaufgefordert über Beschädigungen am Mietgegenstand oder dessen Verlust.

7.5 Der Kunde hat der EPC GmbH Zutritt zu den Mietgegenständen zu gewähren, wenn die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. Die EPC GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die zur Erhaltung der Mietgegenstände notwendigen Maßnahmen zu treffen.

7.6 Gibt der Kunde einen Mietgegenstand nicht oder beschädigt zurück, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt insbesondere im Falle der Beschädigung eines vermieteten Gegenstandes durch Veranstaltungsteilnehmer des Kunden.

7.7 Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für die leihweise Überlassung von Gegenständen, soweit sich nicht daraus ein anderes ergibt, dass die Leihe unentgeltlich erfolgt.

8. Rücktritts- / Kündigungsrechte

8.1 Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben für beide Vertragsparteien unberührt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass
(a) ein wichtiger Grund vorliegt, der einer Vertragspartei unter Berücksichtigung der Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht,
(b) eine vereinbarte Anzahlung oder sonstige Sicherheitsleistung trotz Nachfristsetzung nicht rechtzeitig geleistet wird,
(c) höhere Gewalt oder eine nationale Verordnung oder ein Gesetz die vertragliche Leistungserbringung unmöglich machen,
(d) oder der EPC GmbH die Leistungserbringung aufgrund des gesetzes- oder sittenwidrigen Zweckes der Veranstaltung unzumutbar ist.

8.2 Darüber hinaus steht der EPC GmbH ein Rücktrittsrecht zu, wenn deren Leistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen (z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung) gebucht werden oder die Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der EPC GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.

8.3 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurücktreten kann, ist die EPC GmbH berechtigt, ihrerseits vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden für den vereinbarten Veranstaltungsraum vorliegen und der Kunde auf Aufforderung der EPC GmbH nicht auf sein Recht zu Kündigung in Textform verzichtet.

9. Kündigungs- / Stornierungsfolgen

9.1 Löst sich der Kunde einseitig vom Vertrag, ohne dass ihm ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht nach Ziffer 8 zusteht oder ist die EPC GmbH auf Grund einer Vertragsverletzung des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Leistung einer Anzahlung trotz Nachfristsetzung) berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, steht der EPC GmbH das Recht zu, folgenden Prozentsatz der vereinbarten Gesamtvergütung als Mindestentschädigung in Rechnung zu stellen:

(a) ab 90 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin: 30 %

(b) ab 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin: 50 %

(c) ab 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin: 95 %

(d) ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 %

Auch bei gesetzlich angeordneten Verboten und einem Rücktritt von 90 Tagen und mehr vor Leistungstermin werden angefallene Projekteleiterstunden mit einem Stundensatz von 65€ netto /bei Bruttopreis inkl. der derzeit geltenden Steuer verrechnet. Die Kosten entstehen ab dem Zeitpunkt, ab dem ein allgemeines Angebot individuell auf Kundenwünsche angepasst wird, z.B. durch Locationbegehung, Raumplangestaltung, Dekokonzept etc.

9.2 Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung nach vorstehender Ziffer ist der Zugang der Erklärung bei der EPC GmbH, mit der der Kunde sich vom Vertrag löst bzw. der Zugang der Kündigungserklärung der EPC GmbH beim Kunden.

9.3 Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer hauseigenen Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich die EPC GmbH bei Stornierung des Kunden vor, die Raummiete gemäß Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine anderweitige Vermietung nicht mehr möglich ist.

9.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes wird durch die vorstehenden Regelungen nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die der EPC GmbH durch die Beauftragung von Dritten unumkehrbar entstehen.

10. Sachmängelgewährleistung und Garantie

10.1 Für die Rechte des Kunden bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat der Kunde folglich zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung gegenüber der EPC GmbH.

10.2 Mängelrechte sind während einer Veranstaltung nach Möglichkeit gegenüber dem jeweiligen Projektleiter der EPC GmbH vor Ort geltend zu machen.

10.3 Ist der Kunde Kaufmann, setzt die Ausübung der Mängelrechte voraus, dass er seiner Rügeobliegenheit nach §§ 377 ff. HGB rechtzeitig nachgekommen ist.

10.4 Garantien und Eigenschaftszusicherungen der EPC GmbH sind als solche ausdrücklich bezeichnet.

11. Haftung

11.1 Die EPC GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

11.2 Die EPC GmbH haftet ferner für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragsziels gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die EPC GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

11.3 Die EPC GmbH haftet nicht für die einfach fahrlässige Verletzung anderer als der in Ziffer 11.2 genannten Pflichten.

11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.5 Soweit die Haftung der EPC GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

12. Hausordnung und Brandschutz

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei Veranstaltungen in Räumen der EPC GmbH deren Hausordnung zu beachten.

12.2 Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und internationaler Kollisionsnormen ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.

13.3 Für den Fall, dass eine oder mehrere Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, behalten diese im Übrigen ihre Gültigkeit.